31 Jul 2026

EU-Kosmetikverordnung 2026: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

2026 bringt mehrere bedeutende Aktualisierungen der EU-Kosmetikverordnung. Die erweiterte Duftallergenliste (ca. 81–82 Stoffe) wird ab dem 31. Juli 2026 für neue Produkte verpflichtend. Die Verordnung (EU) 2026/909 (Omnibus II) verbietet Triphenylphosphat und überarbeitet Grenzen für Zinksalze, Citral, Benzylsalicylat, Aluminiumverbindungen, acetyliertes Vetiver und DHHB; Inverkehrbringungsverbote gelten ab dem 1. Januar 2027.

CMR-Verbote nach Verordnung (EU) 2026/78 gelten ab dem 1. Mai 2026. Der Schwellenwert für die Formaldehyd-Freisetzer-Kennzeichnung wurde auf 0,001 % gesenkt, und die REACH-Beschränkung für D5/D6 gilt ab dem 6. Juni 2027 vollständig für leave-on-Kosmetika. Weitere Omnibus-Änderungen werden Ende 2026 / Anfang 2027 erwartet.

Kompass Europe überwacht alle Anhangs-Updates und unterstützt bei Formulierungsprüfungen, CPSR/PIF-Updates und CPNP-Meldungen.

Diese Zusammenfassung dient nur der allgemeinen Information. Die Richtigkeit und Aktualität der Angaben sollten stets anhand offizieller Quellen (EUR-Lex) überprüft und bei Bedarf fachlicher Rat eingeholt werden. Dies stellt keine Rechts- oder Regulierungsberatung dar.

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