31 Jul 2026

EU-Duftallergen-Kennzeichnung: Die Frist zum 31. Juli 2026

Die Verordnung (EU) 2023/1545 erweitert die Pflicht zur individuellen Angabe von Duftallergenen in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 von 26 auf etwa 81 Stoffe. Ab dem 31. Juli 2026 müssen neue Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, diese Allergene auflisten, wenn sie in leave-on-Produkten ≥ 0,001 % oder in rinse-off-Produkten ≥ 0,01 % enthalten sind.

Produkte, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum 31. Juli 2028 weiter verkauft werden. Marken sollten CPSR, Etiketten und CPNP-Meldungen entsprechend aktualisieren.

Kompass Europe prüft Allergendaten und aktualisiert Product Information Files im Rahmen unserer CPNP- und Compliance-Services.

Diese Zusammenfassung dient nur der allgemeinen Information. Die Richtigkeit und Aktualität der Angaben sollten stets anhand offizieller Quellen (EUR-Lex, zuständige Behörden) überprüft und bei Bedarf fachlicher Rat eingeholt werden. Dies stellt keine Rechts- oder Regulierungsberatung dar.

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