31 Jul 2026
EU-Omnibus-Verordnung 2026/909: Neue Inhaltsstoffbeschränkungen
Die Verordnung (EU) 2026/909 (veröffentlicht April 2026, anwendbar ab Mai 2026) nimmt Triphenylphosphat in Anhang II (verboten) auf und überarbeitet die Bedingungen für wasserlösliche Zinksalze, Citral, Benzylsalicylat, Aluminiumverbindungen, acetyliertes Vetiveröl, neue Haarfarbstoffe, ein neues Konservierungsmittel und den UV-Filter DHHB.
Nicht konforme Produkte dürfen ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr in Verkehr gebracht und müssen in der Regel bis zum 1. Juli 2028 vom Markt genommen werden. Marken sollten Formulierungen prüfen und Sicherheitsbewertungen sowie CPNP-Einträge zügig aktualisieren.
Kompass Europe überwacht Omnibus-Änderungen und unterstützt bei Reformulierung, PIF-Updates und CPNP-Meldungen.
Diese Zusammenfassung dient nur der allgemeinen Information. Die Richtigkeit und Aktualität der Angaben sollten stets anhand offizieller Quellen (EUR-Lex) überprüft und bei Bedarf fachlicher Rat eingeholt werden. Dies stellt keine Rechts- oder Regulierungsberatung dar.