31 Jul 2026

EU-Siloxan-Beschränkung D5 & D6: Zeitplan für das vollständige Kosmetikverbot

Die Verordnung (EU) 2024/1328 zur Änderung von REACH beschränkt Octamethylcyclotetrasiloxane (D4), Decamethylcyclopentasiloxane (D5) und Dodecamethylcyclohexasiloxane (D6) auf Konzentrationen unter 0,1 Gew.-%. Die allgemeine Beschränkung des Inverkehrbringens gilt ab dem 6. Juni 2026.

Für leave-on-Kosmetikprodukte wird dieselbe 0,1 %-Grenze ab dem 6. Juni 2027 vollständig anwendbar. Rinse-off-Produkte mit D5 unterlagen bereits früheren Beschränkungen. Marken sollten betroffene Produkte (insbesondere leave-on-Haut- und Haarpflege) rechtzeitig vor dem Termin 2027 reformulieren und Sicherheitsbewertungen sowie CPNP-Meldungen aktualisieren.

Kompass Europe unterstützt bei der Reformulierungsplanung, PIF-Updates und CPNP-Einreichungen im Zusammenhang mit Siloxan-Beschränkungen.

Diese Zusammenfassung dient nur der allgemeinen Information. Die Richtigkeit und Aktualität der Angaben sollten stets anhand offizieller Quellen (EUR-Lex, ECHA) überprüft und bei Bedarf fachlicher Rat eingeholt werden. Dies stellt keine Rechts- oder Regulierungsberatung dar.

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